DFX.swiss
B2B Service

Voll-regulierter lizensierter Finanzintermediär aus der Schweiz
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Firmen Dokumente
Zunächst müssen Dokumente hochgeladen werden, die die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftlich-berechtigten Personen belegen, z. B. durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder der Satzung des Unternehmens.
DFX B2B Onboarding 1
Chatbot
Der 2. Schritt ist ein Chatbot, in dem Fragen beantwortet werden müssen, z. B. bzgl. der Herkunft der Mittel für die Investition.
DFX B2B Onboarding 2
Verifikation
Der letzte Schritt ist ein Online-Ident Verfahren zur Feststellung der Identität mit einem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) der wirtschaftlich-berechtigten Person eines Unternehmens. Falls erforderlich, folgt ein Video-Ident Verfahren.
DFX B2B Onboarding 3
EU & FATF Regulation
DFX erfüllt bereits die FATF Travel Rule (Überprüfung von Geldbörsen, die den DFX-Dienst nutzen)
DFX erfüllt alle bestehenden (EU-)Vorschriften und wird diese auch weiterhin erfüllen.
Die DFX Wallet ist eine nicht-verwahrende Wallet (unhosted/self-hosted wallet) und kann nicht eingeschränkt oder verboten werden.
Sobald der DFX Service von der DFX Wallet aus genutzt wird (Kauf, Verkauf & Staking), tritt die Regulation in Kraft und DFX verifiziert diese Wallet.
EU Grafik